FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann im Kolumbarium beigesetzt werden?
Das Kolumbarium dient in erster Linie der Beisetzung von Katholiken sowie von Angehörigen eines christlichen Bekenntnisses. Ausnahmen sind möglich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.
Muss ich für die Beisetzung im Kolumbarium eine Urnenkammer kaufen?
Die Beisetzungsstätten im Kolumbarium werden nicht verkauft. Für eine Beisetzung im Kolumbarium muss ein Nutzungsrecht für die Ruhezeit von 20 Jahren erworben werden. Die Ruhezeit beginnt mit dem Tag der Beisetzung – und kann nach Ablauf der 20 Jahre verlängert werden.
Kann das Nutzungsrecht schon zu Lebzeiten erworben werden?
Das Nutzungsrecht kann jederzeit vor Eintritt des Sterbefalls erworben werden. Mit Eintritt des Sterbefalls muss es mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit nach 20 Jahren verlängert werden.
Kann ich das Nutzungsrecht zurückgeben?
Das Nutzungsrecht an einer noch unbelegten Urnenkammer kann jederzeit zurückgegeben werden vor Beisetzung der jeweiligen Aschekapsel. Gleiches gilt für das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftskammer, für die das Nutzungsrecht erworben worden ist. Die gezahlten Gebühren, für die bis zum Ablauf des Nutzungsrechts noch verbleibenden vollen Jahre, werden rückerstattet.
Kann das Nutzungsrecht übertragen werden?
Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber oder die Erwerberin für den Fall seines bzw. ihres Ablebens einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin im Nutzungsrecht bestimmen und ihm bzw. ihr das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem resp. ihrem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht auf die Angehörigen des oder der verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Näheres hierzu kann in der Satzung nachgelesen werden. Wenn keiner der Angehörigen des bzw. der Verstorbenen das Nutzungsrecht übernimmt, fällt es entschädigungslos an die Stiftung zu deren freier Verwendung zurück.
Was kostet die Beisetzung in einer Urnenkammer?
Für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnenkammer (Einzel-, Doppel- oder Mehrfachkammer) für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren wird eine einmalige Gebühr von 3.200 € erhoben. Für eine Beisetzung in einer Gemeinschaftskammer liegt die Nutzungsgebühr bei 2.900 €.
Zusätzlich ist für die Herstellung der Beschriftung mit Vor- und Nachnamen sowie des Geburts- und Sterbedatums des/r Verstorbenen, für die Anlieferung und den Einbau der Verschlussplatte der Urnenkammer eine einmalige Gebühr pro Beisetzung in Höhe von 695 € zu entrichten. Für die Namenstafeln, die an der Verschlussplatte der Gemeinschaftskammer angebracht werden, ist eine Gebühr in Höhe von 350 € zu zahlen.
Kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden?
Grundsätzlich ist es möglich, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt nach Zahlung einer entsprechenden Gebühr für jeweils 5 Jahre.
Was geschieht, wenn das Nutzungsrecht nicht verlängert wird?
Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert oder läuft es nach einer Verlängerung aus, erlischt es und fällt an die Stiftung zurück. Die Asche der Verstorbenen wird dann im Innenhof des Kolumbariums (Paradiesgarten) in einer dafür vorgesehenen Grabstätte (Ewige Asche) endgültig beigesetzt.
Welche Beisetzungsstätten gibt es?
Das Kolumbarium hat vier Arten von Beisetzungsstätten:
1. Urneneinzelkammern für die Beisetzung einer Urne,
2. Urnendoppelkammern für die Beisetzung von zwei Urnen,
3. Urnenmehrfachkammern für die Beisetzung von bis zu vier Urnen,
4. Gemeinschaftskammern für die Beisetzung von bis zu sieben Aschekapseln.
Was ist eine Aschekapsel?
In die Aschekapsel wird die Asche des Verstorbenen nach der Feuerbestattung eingefüllt. Der Durchmesser beträgt ca. 17 cm, die Höhe bis zu ca. 25 cm. Auf dem Deckel der Aschekapsel werden eine Registriernummer, der Name der/des Verstorbenen und dessen/deren Lebensdaten eingeprägt.
Anders als bei einer Erdbestattung darf die Aschekapsel bei einer Beisetzung im Kolumbarium St. Thomas Morus sich nicht auflösen bzw. nicht zerfallen können. Die Aschekapsel muss daher aus einem Material bestehen, das nicht biologisch abbaubar ist, die geplante Ruhezeit überdauert und in keiner Weise die Umwelt beeinträchtigt.
Was ist eine Urne, welche Materialien sind zulässig und wie groß darf sie sein?
Eine Urne ist eine besonders gestaltete, individueller Behälter, meist eine Schmuckurne, in die die Aschekapsel hineingesetzt wird. Der Durchmesser der Urne darf maximal 22 cm betragen und die Höhe darf 30 cm nicht überschreiten.
Anders als bei einer Erdbestattung darf die Aschekapsel bei einer Beisetzung im Kolumbarium St. Thomas Morus sich nicht auflösen bzw. nicht zerfallen können. Die Aschekapsel muss daher aus einem Material bestehen, das nicht biologisch abbaubar ist, die geplante Ruhezeit überdauert und in keiner Weise die Umwelt beeinträchtigt.
Was unterscheidet die Beisetzung in einer Urnenkammer von der in einer Gemeinschaftskammer?
In einer Urnenkammer wird die Aschekapsel im Regelfall mit einer Urne, der sogenannten Schmuckurne, beigesetzt. In einer Gemeinschaftskammer werden nur die Aschekapseln ohne Urnen von bis zu 7 Verstorbenen beigesetzt.
Kann ich mir eine Urnenkammer aussuchen?
Die Urnen- oder Gemeinschaftskammer kann vom Erwerber des Nutzungsrechtes frei ausgewählt werden, sofern diese noch nicht vergeben ist.
Kann ich den Bestattungstermin festlegen?
Die Bestattungstermine werden von der Verwaltung des Kolumbariums festgelegt. Angemeldete Terminwünsche der Angehörigen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Kann ich die Urnenkammer oder deren Verschlussplatte individuell gestalten?
Die Gestaltung von Urnenblöcken und Urnenwand im Kolumbarium ist durch den Stiftungsrat vorgegeben. So wird ein einheitliches Bild gewahrt und die Würde des Raumes bzw. des Ortes gewährleistet. Die Urnenkammern erhalten Verschlussplatten, auf denen jeweils die Vor- und Nachnamen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbedatum verzeichnet sind.
Kann ich an der Beisetzungsstätte Blumenschmuck ablegen oder Kerzen anzünden?
Während der Nutzungszeit können an den Urnen- und Gemeinschaftskammern Schnittblumen auf den dafür vorgesehenen Plätzen aufgestellt werden. Die Verwendung von selbst mitgebrachten Vasen ist im gesamten Kolumbarium nicht vorgesehen, gleiches gilt für das Niederlegen un Anbringen von sonstigem Grabschmuck.
Da in der Nähe der Urnenblöcke für Kränze und Blumengestecke kein Raum vorhanden ist, wird das Aufstellen derselben für die Dauer der Beisetzung oder Trauerfeier im Altarraum gestattet.
Kerzen dürfen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Kerzennischen aufgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Kerzen verwendet werden, die im Kolumbarium käuflich zu erwerben sind.
Wann ist das Trauerzentrum geöffnet?
Der Leiter des Trauerzentrums, Diakon Klinkhamels, ist montags von 9 bis 13 Uhr und mittwochs von 15 bis 19 Uhr in seinem Büro anzutreffen. Darüber hinaus können weitere Sprechzeiten telefonisch vereinbart werden. Es ist geplant, die Zeiten der Anwesenheit von Gesprächspartnern nach und nach zu erweitern.
Welche Angebote gibt es im Trauerzentrum?
Im Trauerzentrum treffen Sie auf ausgebildete, kompetente Gesprächspartner_innen für Trauergruppen und Einzelgespräche. Es kann dabei um persönliche seelische Prozesse gehen, aber auch um praktische Fragen; so ist z.B. auch an eine Sozialberatung gedacht. Ein eigenes Trauercafé wird als Ort der Begegnung z.B. nach Gottesdiensten und Urnenbeisetzungen genutzt. Es ist regelmäßig jeweils am 2. Sonntag und 3. Montag im Monat geöffnet. Die genauen Zeiten finden Sie unter auf der Homepage unter „Aktuelles“.
Im Trauerzentrum werden regelmäßig monatliche Themenabende veranstaltet, die sich mit allen Aspekten rund um das Thema befassen. Das aktuelle Programm finden Sie im entsprechenden Flyer.
Warum ist das Trauerzentrum ein Ort der Bildung und Begegnung?
Das Trauerzentrum St. Thomas Morus will ein Ort der Bildung sein und Impulse aus Kunst und Kultur, aus Theologie und Spiritualität in Form von Vorträgen, Kursen und kreativen Veranstaltungen vermitteln. Das Trauerzentrum arbeitet als Teil eines kirchlichen und sozialen Netzwerkes mit Bildungsträgern zusammen und ist darüber hinaus interessiert an weiteren Orten und Personen, die sich der Trauerarbeit zuwenden. Das Trauerzentrum ist der zentrale Ort im Erzbistum Hamburg für die Aus- und Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen in liturgischen und seelsorgerischen Fragen der Trauerpastoral.
Wo kann ich mich als Ehrenamtliche/r nützlich machen?
Im Trauerzentrum sind ehrenamtliche Helfer herzlich willkommen. Es gibt je nach Interesse und Kompetenzen die verschiedensten Betätigungsfelder. Angeboten wird zum Beispiel die Möglichkeit der Ausbildung zur/m Trauerbegleiter/in oder die Weiterbildung von Laien für den Dienst an Trauerfeiern und Beisetzungen. Helfende Hände und Köpfe werden immer benötigt – etwa im Trauercafé, bei Veranstaltungen, zur Pflege des Internetauftritts und zur Unterstützung der Verwaltung.
Wie kann ich mich als Trauerbegleiter ausbilden lassen?
Das Trauerzentrum bildet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Trauerarbeit (ITA e.V.) ehrenamtliche Trauerbegleiter_innen aus. Im ersten Kurs wurden die Einheiten auf zwei Blöcke verteilt. In der Zwischenzeit bestand die Möglichkeit, erste Erfahrungen im Trauercafé oder bei Visitationen zu sammeln.
Die Kosten der Ausbildung trägt das Trauerzentrum. Es ist zunächst eine Selbstbeteiligung von insgesamt 200 € vorgesehen, die dann nach zweijähriger Tätigkeit im Trauerzentrum zurückgezahlt wird.
Sobald sich genügend weitere Interessenten finden, werden weitere Kurse angeboten. Näheres wird auf der Homepage angekündigt.
Gibt es die Möglichkeit der Abschiednahme am offenen Sarg?
Das Trauerzentrum hat eigens einen Abschiedsraum eingerichtet, um den Angehörigen vor der Bestattung oder Einäscherung eines/r Verstorbenen die Möglichkeit zur bewussten Abschiednahme vom aufgebahrten Leib des/r Verstorbenen zu ermöglichen. Diese Abschiednahme ist oft ein wichtiger Schritt in der Trauerarbeit und soll daher in der Regel begleitet geschehen. Da wir eine Kühlzelle angeschafft haben, kann die Abschiednahme zeitlich individuell gestaltet werden.
Wie läuft eine Trauerfeier oder Beisetzung ab?
In der Kirche Sankt Thomas Morus können Requien und Trauerfeiern mit Urne oder Sarg gefeiert werden. Eine individuelle Gestaltung ist nach Absprache möglich.
Die feierliche Urnenbeisetzung im Kolumbarium wird von einem/r Geistlichen geleitet oder von einer für diesen Dienst besonders ausgebildeten und beauftragten Person. Sie kann ebenfalls individuell gestaltet werden.
Im Anschluss an Requien, Trauerfeiern oder Urnenbeisetzungen besteht die Möglichkeit des Beisammenseins der Trauergäste im Trauercafé.
Werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet?
Die Kolumbariumsverwaltung führt ein Bestattungsbuch, in dem Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Konfession, Todestag, Tag der Bestattung sowie die genaue Bezeichnung der jeweiligen Urnenkammer eingetragen werden. Außerdem führt sie ein Verzeichnis der Urnen- und Gemeinschaftskammern, der Nutzungsrechte, der Beigesetzten und der Ruhezeiten. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet. Es gelten die Vorschriften der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO – im Erzbistum Hamburg.
Ist der Zugang zum Trauerzentrum und Kolumbarium barrierefrei?
Der barrierefreie Zugang zum Trauerzentrum und zum Kolumbarium ist über den Haupteingang an der Koppelstraße möglich; die Türen öffnen sich auf Knopfdruck automatisch. Im Trauerzentrum ist die Barrierefreiheit eingeschränkt, da es Seminarräume im Keller (ohne Aufzug) gibt und auch der Raum für die Ehrenamtlichen nur über Treppen erreicht werden kann önnen. Dies gilt auch für die Räume der Verwaltung. Alle Räume im Erdgeschoss wie das Trauercafé, die Gesprächsräume und der Abschiedsraum sind barrierefrei. Der direkte Zugang vom Parkplatz hinter der Kirche ist nicht barrierefrei.
Kann ich Trauerzentrum & Kolumbarium mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?
Das Trauerzentrum ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Bushaltestelle „Rathaus Stellingen“ liegt in unmittelbarer Nähe, nur eine Haltestelle mit den Buslinien 22, 39 und 281 von der U-Bahnstation „Hagenbeck’s Tierpark“ bzw. zwei Haltestellen von der S-Bahnstation „Stellingen“ mit der Buslinie 22 entfernt.
Gibt es vor Ort eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen?
Die Anzahl der Parkplätze hinter der Kirche ist eingeschränkt. Der Parkplatz ist erreichbar über die Einfahrt links neben der Kirche. Von dort können Sie über eine Treppe das Kolumbarium im Innenhof, die Kirche und auch das Trauerzentrum erreichen; dieser Zugang ist leider nicht barrierefrei. Weitere Parkmöglichkeiten bietet der Parkstreifen vor dem Trauerzentrum an der Koppelstraße.
Wird die Kirche weiter von der Gemeinde genutzt oder ist sie eine sogenannte Grabeskirche?
In der Kirche St. Thomas Morus werden weiterhin an Sonn- und Feiertagen ebenso wie werktags regelmäßig Gottesdienste der Pfarrei gefeiert. Die Gemeinde behält ihren Ort der Gottesbegegnung – und öffnet ihn zugleich für alle, die kommen, spirituelle Impulse suchen und in dieser Kirche die Gemeinschaft von Verstorbenen und Lebenden auf besondere Weise erfahren möchten.
Die Pfarrei versteht das Trauerzentrum als wichtigen Ort und Teilbereich ihrer eigenen künftigen pastoralen Ausrichtung und wird weiter ein aktives Gemeindeleben vor Ort führen, das mit den Aktivitäten des Trauerzentrums koexistiert.
Die Kombination aus Trauerbegleitung und Urnenbeisetzung in einer Kirche bei gleichzeitiger Weiternutzung durch die Gemeinde ist in Deutschland einzigartig.
Welche pastoralen Ziele hat das Trauerzentrum?
Neben der konkreten Trauerbegleitung bilden Liturgie und Gebet ein herausragendes Profilmerkmal, das Trauerzentrum St. Thomas Morus von anderen Einrichtungen unterscheidet. Das Sterben der Menschen und der Tod konkreter Personen wird in persönlichem und gemeinsamem Gebet Gott anvertraut. Neben der Eucharistiefeier als Hochform katholischer Liturgie und neben Trauerfeiern sollen alte und neue Formen der Andacht und des Gebetes entwickelt und gepflegt werden.